Sonntag, 05 September 2010
 
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Fulda Echo Boykott die Zweite Drucken E-Mail
Geschrieben von Ronald Woelfel   
Montag, 26 Juni 2006

Mit der "verlagspolitischen Entscheidung " der Fuldaer Zeitung die Fulda Echo Anzeige nicht abzudrucken, musste ich mich wohl oder übel zufrieden geben. Obwohl mir auch streitbare Zeitgenossen mailten, es gäbe einen Kontrahierungszwang und dieser wäre gerichtlich durchzusetzen.Worüber ich mich jedoch persönlich sehr gewundert habe, war die aus meiner Sicht völlig unnötige Speicherung verschiedener personenbezogener Daten (i.S.d. Datenschutzgesetzes), wie z.B. Browser, Betriebssystem,Browserversion und Betriebssystemversion.

Per Einschreiben mit Rückschein ging daher am 22.05.2006 folgender Brief an den Geschäftsführer der Fuldaer Zeitung:

 

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Sehr geehrter Herr XXXXXX,

am 09.05.2006 gab ich online unter http://www.fuldaerzeitung.de/ den Anzeigentext www.fuldaecho.de auf. Am 11.05.2006 teilte mir Ihre Mitarbeiterin XXXXXX YYYYY mit, dass aufgrund "einer verlagspolitischen Grundsatzentscheidung" die Anzeige nicht abgedruckt werden könnte. Dieser E-Mail war eindeutig zu entnehmen, dass von Anzeigenkunden Browsertyp, Browserversion, Betriebssystem und die Betriebssystemversion personenbezogen gespeichert werden. Ich fordere Sie auf, den Verwendungszweck dieser und sämtlicher anderen mich betreffenden Daten unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine postalische Adresse (s.o).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. (§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG)
Mit freundlichen Grüßen

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Am 16.06.2006 erhielt ich von der Fuldaer Zeitung folgende Antwort, die von einem Herrn der Verlagsleitung und von der Leitung KSC (was ist das?) unterschrieben war.

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Sehr geehrter Herr Wölfel,

vielen Dank für Ihren Brief vom 22.05.06.

Bei Beauftragung einer Anzeige über unser Online-Portal speichern wir außer Namens- und Adressdaten folgende Daten:

1) Name des Remote-Computers (IP-Adresse):
enthält die zum Zeitpunkt des Absendens des Formulars aktuelle IP-Adresse des Rechners des Kunden

2) Browsertyp:
enthält den Browser-Typ und die Betriebssystemversion des Rechners des Kunden

3) Datum:
enthält das Datum des Auftrags beim Absenden

4) Uhrzeit:
enthält die Uhrzeit des Auftrags beim Absenden

Diese Daten werden für den Fall gespeichert, dass technische Rückfragen auftreten. Anhand von Datum/Uhrzeit wird nachgehalten, ob der Auftrag tatsächlich zu dem Zeitpunkt aufgegeben wurde, wie dies von unseren Kunden gegenüber unserem Haus geltend gemacht wird. Die Speicherung des Browser-Typs hilft bei eventuell auftretenden Software-Unverträglichkeiten und die IP-Adresse identifiziert den Auftraggeber technisch für den Fall, dass jemand unter Verwendung falscher Angaben eine Anzeige in Auftrag geben sollte. Denn dann kann recherchiert werden, wer zu diesem Zeitpunkt die genannte IP-Adresse tatsächlich genutzt hat.


Die genannten Daten werden ausschließlich zum internen Gebrauch zur Abwicklung des Auftrags verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach endgültiger Abwicklung des Auftragswieder gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen
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Damit ist die Geschichte jedoch noch nicht zu Ende, denn die mir als potenziellen Anzeigenkunden zugeordneten Daten wie Browsertyp etc.waren richtig, jedoch das Hauptmerkmal, die IP-Adresse, die der Identifizierung dienen soll, ist falsch. Die in der Mail von der Fuldaer Zeitung mir zugeordnete  IP-Adresse 194.145.89.65 gehört nicht meinen DSL-Provider T-COM, sondern der Firma ITELLIUM Systems & Services GmbH ( http://www.itellium.com/ ), einem IT-Dienstleister der Karstadt Quelle AG.

Tatsächlich sollte wohl mit der Speicherung der IP-Adresse die "Verwendung falscher Angaben"  aufgedeckt werden, doch dass das Skript, welches die IP-Adressen und die übrigen Daten der Sachbearbeiterin (personenbezogen) zumailt, nicht richtig funktioniert, hat offenbar noch niemand gemerkt.


Doch all diese Daten liegen ohnehin IP-bezogen in den Webserver-Logdateien (Access-Logs) vor.  Vorweg eine personenbezogene Zuordnung vorzunehmen mit der Begründung, eventuell auftretenden Software-Unverträglichkeiten vorzubeugen, erscheint bei einem so einfach gestrickten Online-Portal ebenfalls wenig überzeugend.


Fraglich bleibt auch, ob für eine ordnungsgemäße Löschung der Daten überhaupt Sorge getragen werden kann. Denn die betreffenden Daten sind mehrfach gespeichert:

a) in den Webserver-Logdateien (nicht-personenbezogen)

b) im Posteingang der Sachbearbeiterin und vermutlich auch

c) in einer Datenbank, für den Fall, dass das Skript im Moment der Anzeigenaufgabe den E-Mail Server nicht erreichen kann.

Im vorliegenden Fall hat die Sachbearbeiterin die Informationen per Mail an mich weitergeleitet.
Daher müssten auch noch
d) das Ausgangspostfach der Sachbearbeiterin und - sofern die Mail innerhalb des Parzeller Verlages weitergeleitet wurde

e) das Eingangspostfach dieses Empfängers von den Daten befreit werden, natürlich alles just nach "engültiger Abwicklung des Auftrages".

Bei näherer Betrachtung der angeblichen Praxis fühlt man sich unvermittelt an das Raumschiff Herz aus Gold aus dem Roman Per Anhalter durch die Galaxis erinnert. Angetrieben wurde es als erstes Raumschiff in diesem Universum durch den unendlichen Unwahrscheinlichkeitsdrive .

Letzte Aktualisierung ( Montag, 26 Juni 2006 )
 
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